- Grenzgewässer
- Grenzgewässer,im Völkerrecht Flüsse oder andere Wasserläufe, in denen die Grenze zwischen zwei Staaten verläuft. Sofern keine anders lautenden vertraglichen Festlegungen vorliegen, bildet bei nichtschiffbaren Wasserläufen die Mittellinie, bei schiffbaren der Talweg die Grenze. Bei über Grenzgewässer führenden Brücken verläuft die Grenzlinie durch die Brückenmitte. Die Mittellinie gilt auch bei Binnenseen als Grenzlinie, soweit nicht eine andere staatsvertragliche Regelung besteht (z. B. beim Bodensee). In der Praxis überwiegt die vertragliche Festlegung unter Anlehnung an das allgemeine völkerrechtliche Prinzip. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sahen europäische Grenzverträge bei Flüssen die Mitte als Grenze vor.
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Grẹnz|ge|wäs|ser, das: vgl. ↑Grenzfluss.
Universal-Lexikon. 2012.